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Empfehlung Entschädigung für Lernende 2009 Drucken E-Mail
Für Lehrverträge, welche im Jahr 2009 abgeschlossen werden, empfiehlt suissetec die Entschädigung für Lernende unverändert wie im Anhang beigefügt anzusetzen.
Es handelt sich vorliegend um Empfehlungen. Der Unternehmer ist frei, die betreffenden Ansätze individuell aufgrund des Ausbildungsstandes und der Arbeitsqualität anzupassen. Die Auszubildenden sollten deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass Hauptbestandteil des Vertrages die Ausbildung und nicht die Lehrlingsentschädigung ist. Deshalb reden wir auch absichtlich nicht vom "Lohn".


Empfehlung Entschädigungen für Lernende 2009 zum herunterlagen:
www.suissetecsg.ch/images/stories/Empfehlung_Lehrlingsentschaedigung_2009.pdf