Berufsbildungsfond Drucken E-Mail

Nachdem an der Herbst-Delegiertenversammlung 2006 die Schaffung eines Berufsbildungsfonds verabschiedet wurde, hat der Bundesrat diesen Fonds per 1. Juni 2007 als allgemein verbindlich erklärt (AVE).

Der Berufsbildungsfonds nach Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes dient der Finanzierung von nationalen Aufgaben im Bereich der beruflichen Grundbildung. Mit dem allgemein verbindlichen Berufsbildungsfonds werden die Lasten der Berufsbildung gerechter verteilt. An die Kosten der beruflichen Grundbildung sollen nicht nur die suissetec Mitglieder, sondern alle Betriebe der Branchen einen zumutbaren Beitrag leisten.